AGB

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1. Allgemeines

1.1 Maßgebliche Rechtsgrundlagen für alle von uns übernommenen Aufträge sind die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und (VOB/B) haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
1.2 Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.
1.3 Bei größeren Aufträgen wird eine Abschlagszahlung für jeweils 14 Tage vereinbart.
1.4 Angebote sind für den Auftragnehmer 60 Tage verbindlich.

2. Angebot- und Entwurfunterlagen

2.1 Die Eigentums- und Urheberrechte der von uns erstellten Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Entwürfe sowie deren rechnerische Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritter Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages an uns zurückzugeben.
2.2 Bei der Angebotserarbeitung benötigte Unterlagen (Leistungsverzeichnis, Zeichnungen oder Mengenermittlungen), die der AG nicht vorweisen kann, werden von uns gestellt. Die dafür anfallenden Kosten zzgl. der gesetzl. Mwst. werden bei Nichterteilung des Auftrages dem AG in Rechnung gestellt.
2.3 Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom AG zu beschaffen. Wir haben hierzu notwendige Unterlagen dem AG zur Verfügung zustellen.

3. Lieferzeit und Montage

3.1 Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragserteilung, spätestens jedoch 12Werktage nach Aufforderung durch den AG zu beginnen, sofern der AG die gem. 2.3 erforderlichen Unterlagen beigebracht hat.
3.2 Ein ungehinderter Montagebeginn auf der Baustelle muss gewährleistet sein.
3.3 Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer ein Raum, evtl. verschließbar, bauseitig kostenlos zu Verfügung zu stellen.

4. Abnahme

4.1 Die Abnahme der erbrachten Leistungen richtet sich ausschließlich nach § 12 VOB/B.

5. Preise

5.1 Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Montage mit anschließender Inbetriebnahme.
5.2 Soweit eine Preisvereinbarung getroffen wurde, sind am Tage der Ausführung unsere gültigen Arbeitslohne und Materialpreise maßgebend.
5.3 Festpreise haben nur den Gültigkeit, wenn sie als solche von uns anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.
5.4 Wir sind an Angebotspreise, die keine Festpreise sind, für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Vertragsabschluss gebunden.
5.5 Verzögert sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen die wir nicht zu verantworten haben, so sind wir berechtigt die Preise für Lohn-, Material- und sonstige Kosten zu erhöhen. Die Regelung der Ziffer 4. bleibt davon unberührt.
5.6 Leistungen und Materialeinsatz, die die Menge des Angebotes überschreiten und zur Ausführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlagen des AG ausgeführt werden, werden zusätzliche berechnet.
5.7 Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
5.8 Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.9 Die zur unmittelbarer Erfüllung der Leistung notwendigen Maschinen, Geräte und Fahrzeuge werden den AG gesondert in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für die Fahrt zur Baustelle und die Rückfahrt von der Baustelle.

6. Zahlung

6.1 Für alle Zahlungen gilt § 16 der VOB/B.
6.2 Die Zahlungen sind per Überweisung zu leisten, ohne jeden Abzug, frei unserer Zahlungsstelle in EURO. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Bankverzug berechnen wir Verzugszinsen von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
6.3 Tagelohnarbeiten sind sofort nach Rechnungslegung zahlbar.
6.4 Es werden keine Wechsel o.ä. akzeptiert.
6.5 Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des AG ernsthaft in Frage stellen (z.B. Scheck wird nicht eingelöst), so werden sämtliche offen stehenden Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzlichen Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung, sind wir sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreis abzurechnen.

7. Haftung

7.1 Die Haftung für erbrachte Leistungen richtet sich ausschließlich nach § 13 VOB/B.
7.2 Ansprüche des AG aus unerbrachter Handlung sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt.

7.3 Werden für den Betreiber der erstellten Anlage aggressive Medien verwendet und dadurch Schäden verursacht, so haftet der AN nicht, wenn der AG es unterlassen hat, bei Auftragserteilung auf diesen Umstand hinzuweisen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Soweit Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes sind, verpflichtet sich der AG, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der AG unsere vorgenannten Rechte, so ist er uns zum Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des AG. Werden Liefergegenstände fest verbunden, so überträgt der AG, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an den Gegenstand auf uns.

9. Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.